Startseite

XXXXX

Ob Nostalgiefahrten im gemütlichen Reisezugwagen mit historischen Dampf-, Diesel- oder Elektrolokomotiven
oder auch im nostalgischen Triebwagen, hier sind Sie auf jeden Fall richtig:

Übersicht unserer bisher durchgeführten Sonderfahrten ► hier klicken

.

.

Unser regelmäßiger Newsletter ► hier abbonieren

.

NostalgieZugReisen finden Sie auch auf Facebook und Instagram

….

….

….

Faszination Deutsche Schnellzug-Dampflokomotiven: 01 150 und 01 1104

Bei einer Bestellung über unsere Anmeldeformulare werden Ihre Tickets bereits im Augenblick Ihrer Bestellung für Sie fest gebucht. Das Fernabsatzgesetz, welches dem Konsumenten bei Käufen über das Telefon sowie das Internet ein Widerrufsrecht von 14 Tagen einräumt, gilt nicht für Ticketkäufe. Der Vertrieb von Tickets gehört zum Bereich der touristischen Leistungen, für die das Fernabsatzgesetz keine Gültigkeit entfaltet (§312g Abs. 2 Z. 9 BGB). Stornierungen sind im Rahmen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich.

Wichtiger Hinweis: die von NostalgieZugReisen angebotenen Sonderfahrten werden bis auf wenige Ausnahmen mit historischem Zugmaterial durchgeführt. Hierbei handelt es sich oft um Unikate oder Einzelstücke, deren technische Instandhaltung im Laufe der Zeit immer anspruchsvoller wird, um die vom Gesetzgeber aufgestellten Vorschriften für einen sicheren Betrieb einzuhalten. In Einzelfällen kann daher ein angekündigtes Fahrzeug, gleich ob Lokomotive oder Wagen, bei kurzfristig auftretenden technischen Störungen oder Schäden eventuell nicht mehr rechtzeitig zum genannten Sonderfahrttermin repariert oder fertiggestellt werden. In diesem Falle fällt das Fahrzeug aus. In der Regel bemühen wir uns dann um Ersatz, was aber nicht immer in allen Fällen gelingt. Im Besonderen ist die Verfügbarkeit von geeigeten Dampflokomotiven sehr eingeschränkt. Die Sonderfahrt wird dann in der Regel mit einem anderen Fahrzeug durchgeführt.

Ebenso können extreme Wetterbedingungen wie langanhaltende Trockenheit den Einsatz von kohlegefeuerten Dampflokomotiven gefährden. Bei entsprechender durch den Deutschen Wetterdienst ausgerufenen Waldbrandgefahrenstufe wird der Betrieb von kohlegefeuerten Dampflokomotiven seitens der Deutschen Bahn AG verboten. Auch in diesem Falle wird die Sonderfahrt dann mit einer anderen Lokomotive durchgeführt

Wir bitten dies bei Ihrer Bestellung zu berücksichtigen und verweisen daher auch hier nochmal auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Irrtum und Änderungen vorbehalten!